Charta für das Berliner Stadtgrün (2021)

Gestaltung neu 2026, Zitat (S. 13): „Gewässer – die blau-grünen Infrastrukturen Die Uferbereiche sind abschnittsweise naturnäher zu gestalten, der Biotopverbund wird gestärkt.

Ufergrünzüge und Promenaden an den Flüssen und Kanälen müssen ausreichend breit angelegt werden, damit sie auch für intensive und vielfältige Nutzungen wie Spazierengehen, Joggen, Radfahren und auch für das Verweilen und für die Biodiversität Qualitäten entfalten können und Nutzungskonflikte vermieden werden.

Damit die vielen Stadtkanäle durch Promenaden, Wasserplätze und Parks aufgewertet werden können, sind abschnittsweise die begleitenden Straßen und versiegelten Freiflächen vielfältig nutzbar zu gestalten. (…)

Sportflächen und Bewegungsräume Für die Sportnutzung sollen den Berlinerinnen und Berlinern ausreichend ungedeckte Sportflächen zur Verfügung stehen. Wie auch bei der Erholungsversorgung sind besondere Anstrengungen in Stadtquartieren zu unternehmen, in denen der Orientierungswert von 1,47 Quadratmeter Sportfläche pro Einwohnerin beziehungsweise Einwohner bisher nicht erreicht wird. (…)“

https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/charta-stadtgruen