Klimaanpassungsgesetz Berlin (KAnGBln), auch BäumePlus-Gesetz, 11.2025


Zitat: „Das Abgeordnetenhaus hat ein neues Klimaanpassungsgesetz verabschiedet, das der Stadt bis 2040 eine Million Bäume schenken soll – mehr als doppelt so viele wie heute. Damit reagiert Berlin auf zunehmende Hitzetage, Trockenperioden und versiegelte Quartiere. Der Gesetzentwurf geht auf die Bürgerinitiative ‚Volksentscheid Baum‘ zurück.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Klimaanpassungsgesetz_Berlin

„Alle 15 Meter ein neuer Straßenbaum, dazu mehr Grünflächen, ein verbindliches Regenwassermanagement und stadtweite Hitzeaktionspläne: Das Gesetz soll Berlin widerstandsfähiger gegen den Klimawandel machen. Rund eine Million neue Bäume sollen in den kommenden 15 Jahren gepflanzt werden – ein ehrgeiziges Vorhaben, das Planung, Pflege und lokale Kenntnisse erfordert.“

https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-33-vom-20112025-s-541-568.pdf

Zitat: „§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, die Berliner Bevölkerung, die städtische Infrastruktur, inklusive der blau-grünen Infrastruktur, sowie die sonstige Stadtnatur, die sozialen Einrichtungen, die Bildungseinrichtungen und die Wirtschaft vor Schäden durch lokale Klimaveränderungen mit ihren zunehmenden Extremwetterereignissen wie Hitze, Dürre und Starkregen zu schützen. Die Auswirkungen sollen durch Kühlung, Erhaltung und Neupflanzung von Bäumen und die Anlage von zusätzlichem Stadtgrün sowie durch Regenwasserversickerung und -nutzung möglichst reduziert oder beseitigt werden.

Die Schäden sollen, soweit sie nicht vermieden werden können, möglichst reduziert werden. Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Einzelnen sollen geschützt werden. Zudem soll verhindert werden, dass die lokalen Auswirkungen des Klimawandels zu zusätzlichen sozialen Ungleichheiten führen. Die Resilienz der Stadt Berlin gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels soll gesteigert werden, und so Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden.“

„§ 3 Festlegung von Hitzevierteln Die zuständige Senatsverwaltung weist spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Planungsräume mit hoher thermischer Belastung als Hitzeviertel gemäß § 2 Nummer 4 aus. Der Beschluss ist zu veröffentlichen“

https://www.technologiestiftung-berlin.de/profil/blog/klimaanpassungsgesetz-beschlossen-wie-digitale-anwendungen-schon-heute-zeigen-was-jetzt-gesetz-wird

Initiative Baumentscheid, Zitat: „Das BäumePlus-Gesetz regelt zum Beispiel, dass neue Straßenbäume gepflanzt und gepflegt werden, kühlende Grünflächen entstehen, Regenwasser sinnvoll verwendet und Hitzeviertel gekühlt werden. Dabei ist im Gesetz auch verankert, dass alle Berliner und Berlinerinnen profitieren. Stadtteile, in denen viele Menschen auf engem Raum leben, werden beispielsweise besonders berücksichtigt. Denn hier leben oft viele Menschen mit wenig Geld für teure Klimaanlagen oder große Privatgärten – sie benötigen einen besonders guten Schutz vor Hitze. Ein Risikowetterrat begleitet und kontrolliert den Fortschritt der Umsetzung des Gesetzes.“ siehe auch den Maßnahmen-Reader der Initiative

https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_88993fb554704208befd3e43f996921e.pdf

Auszüge: „5. Bäume nachpflanzen. Darum geht es: Laut den offiziellen Statistiken aus dem Jahr 2020 sind 50 bis 90 % der Berliner Straßenbäume bereits geschädigt, bis hin zum Absterben. Knapp 40% der Straßenbäume sind älter als 40 Jahre. Besonders die alten Bäume sind auch in den Parks durch Dürre und Hitze bedroht. Seitdem folgten weitere Hitze- und Dürreperioden. Derzeit werden jährlich rund 6.000 Bäume gefällt, aber nur die Hälfte nachgepflanzt. Der Baumbestand in Berlin sinkt. Die gefällten Bäume sind oft ausgewachsene, alte Bäume, die mit ihrem gesamten Kronenraum wertvollen Schatten und

Kühlung bieten. Wird nachgepflanzt, sind die neuen Bäume im Verhältnis deutlich kleiner – deren Kühlungs- und Schattenverhältnis im Vergleich zu einem ausgewachsenen Baum schrumpft von100 auf 1. Wenn Maßnahmen unvermeidbar sind, die in geschützte Bäume oder deren Wurzelraum eingreifen, legt das Berliner Klimaanpassungsgesetz daher eine Nachpflanzpflicht von 1:3 fest: Für jeden gefällten Baum sollen innerhalb der nächsten zwei Pflanzperioden drei neue gepflanzt werden, und das in einem Umkreis von 150 Metern, um die Kühlungsfunktion genau dort zu gewährleisten, wo die Menschen sie brauchen.“

„7. Klimawirksame Grünflächen “bauen“ Darum geht es: Wenn es heiß wird, steigen auch die Temperaturen in Büros und Wohnungen (…) Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass für jede Bürgerin und jeden Bürger in den Hitzevierteln in einem fußläufigen Umkreis von 500 Metern um die eiDarum geht es: Wenn es heiß wird, steigen auch die Temperaturen in Büros und Wohnungen.gene Wohnung mindestens ein Hektar klimawirksame Grünfläche geschaffen wird. Diese Flächen können auch aus Teilflächen von jeweils mindestens 0,3 Hektar bestehen. Jede Fläche muss zu 80 % entsiegelt, 2 % wasserbezogene Flächenanteile wie Gewässer, Rigolen oder Brunnen enthalten und mit Bäumen, Sträuchern oder Ähnlichem begrünt sein.“

https://www.baumentscheid.de/klimaanpassungsgesetz