Handlungsorientierter ‚Aktionsplan Nachhaltigkeit‘ zur Umsetzung der Ziele der ‚Agenda 2030‘ (09–2026)

Zitat: „Mit dem Kabinettbeschluss „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ vom November 2025 bekennt sich die Bundesregierung zu den 17 Zielen der Agenda 2030 und hat die Erarbeitung eines Aktionsplans Nachhaltigkeit beschlossen. Dieser wird auf der Grundlage der aktuellen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vom Januar 2025 erarbeitet und umgesetzt. Damit wird auch eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Ziel ist es, bis September 2026 einen schlanken, auf konkrete Umsetzung und spürbare Ergebnisse im Alltag ausgerichteten „Aktionsplan Nachhaltigkeit“ zu erstellen. Der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat den Auftrag, den Plan auf den Weg zu bringen. Wichtig dabei ist der Wechsel zu einem handlungsorientierten Format, damit die Maßnahmen nachhaltiger Entwicklung auch kurz- und mittelfristig Wirkung zeigen. Der Fokus wird stärker auf aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen und der Zeitenwende liegen und ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit mit der Modernisierung staatlichen Handelns verbinden. (…)“ (Stand 15.8.26) Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aktionsplan-nachhaltigkeit-2392096

Agenda 2030: https://unric.org/de/17ziele/