Klimaschutz- und Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln, novelliert 19.8.21)

Zitat: „Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) steckt den gesetzlichen Rahmen für ehrgeizigen Klimaschutz des Landes Berlin: Bis spätestens 2045 will Berlin klimaneutral werden. Auf dem Weg dahin sollen die klimaschädlichen CO₂-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 sinken. Mit diesen im EWG Bln verbindlich festgelegten Klimaschutzzielen leistet Berlin seinen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris.

Am 19. August 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine grundlegende Novelle des EWG Bln verabschiedet. Sie sieht unter anderem eine Anhebung der Berliner Klimaschutzziele, ehrgeizige Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte hin zu einer CO₂-freien Fernwärmeversorgung vor. (…)“

https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutzpolitik-in-berlin/energiewendegesetz