Mobilitätswende: Berliner Mobilitätsgesetz (2018)

Zitat Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Erstmals hat mit dem Mobilitätsgesetz ein deutsches Bundesland den Vorrang des Umweltverbundes aus öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr festgeschrieben. Berlin ist damit Teil einer weltweiten Bewegung: Überall stärken Metropolen den öffentlichen Personennahverkehr, bauen die Radinfrastruktur aus und verteilen den öffentlichen Raum neu. Damit reagieren viele Städte auf die veränderten Mobilitätsbedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger. Immer mehr Menschen wollen klimafreundlich, rücksichtsvoll und unabhängig vom Auto unterwegs sein.

Ziel des Mobilitätsgesetzes ist deswegen ein effizientes Verkehrssystem für Berlin und nach Brandenburg, das wirksamen Klimaschutz, ein hohes Maß an Verkehrssicherheit, garantierte Mobilität für alle und faire Flächenaufteilung realisiert.“

https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrspolitik/mobilitaetsgesetz


Dazu kommentierend der BUND (Auszüge):

„Aufbauend auf dem Mobilitätsgesetz und dem Stadtenwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) muss Berlin ein konkretes Mobilitätsleitbild für eine klimaneutrale und stadtverträgliche Mobilität im Jahr 2035 entwickeln (in Verbindung mit der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie und der Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzkonzepts). Um die Berliner*innen für den Umstieg auf eine nachhaltige und klimaneutrale Mobilität zu gewinnen, bedarf es konkreter und verbindlicher Zielvorstellungen (…)

Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur Die Prozesse zur Planung und zum Bau von Radinfrastruktur müssen verbessert und beschleunigt werden. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten muss insbesondere die Ausweisung von Fahrradstraßen mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Sichergestellt werden muss, dass der Ausbau der Radinfrastruktur (insb. Vorrangrouten und Radschnellverbindungen) nicht zu Lasten des Stadtgrüns, des Artenschutzes und der Erholungsqualität gehen, dazu sind geplante Standards für die Radinfrastruktur im Konfliktfall anzupassen. (…)

Verkehrsberuhigung Bis auf Bundesebene die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb von Städten festzulegen, muss Berlin konsequent auf allen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 einführen, auf denen dies aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftqualität heute schon möglich ist.

Die Bezirke müssen dabei unterstützt werden, den Durchgangsverkehr durch Wohngebiete durch Maßnahmen der Verkehrsberuhigung wirksam zu vermindern (z.B. durch Kiezblocks). Damit einhergehend ist durch den Abbau von Parkplätzen in Wohngebieten mehr Platz für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, für Begegnung, Spiel und Bewegung, für mehr Bäume, Stadtgrün und die dezentrale Versickerung von Niederschlägen zu schaffen. Die Beantragung und Durchführung von temporären Spiel- und Nachbarschaftsstraßen ist für Anwohner*innen-lnitiativen zu vereinfachen und zu unterstützen. (…)“